Unser Portfolio reicht von der Einführung von Managementsystemen über Zertifizierungsvorbereitungen bis zur Prozessoptimierung - unter ständiger Berücksichtigung der gesetzlichen und normativen Forderungen im jeweiligen Bereich. Unser Vorgehen hat sich bei über 650 Projekten im ganzen Bundesgebiet und angrenzenden Ausland erfolgreich bewährt.
Die Norm IATF 16949 vereint existierende allgemeine Forderungen an Qualitätsmanagementsysteme der Automobilindustrie.
Um langfristig am sich immer schneller wandelnden Markt existieren zu können, ist nicht nur die Qualität des Produktes, sondern auch die Dienstleistungsqualität und Kundenbindung wichtig.
Ein Umweltmanagementsystem hilft, den betrieblichen Umweltschutz eigenverantwortlich und kontinuierlich zu verbessern.
Umwelt und Unternehmen profitieren von einem aktiven Energiemanagement. Durch transparente Abläufe entlarven Sie versteckte Potentiale, Gefahren und Kosten.
Umwelt und Unternehmen profitieren von einem aktiven Energiemanagement
Unser Unternehmen hat eine ausgebildete und ständig geschulte Fachkraft für Arbeitssicherheit gem. Arbeitsschutzgesetz und Arbeitssicherheits-Gesetz.
Die Verantwortung der Erfüllung der gesetzlichen Regelungen bleibt immer bei der Geschäftsleitung, auch wenn eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ernannt ist.
Aufgrund der autonomen Rechtsform der Berufsgenossenschaften gibt es branchenspezifische Unterschiede in der Erfüllungspflicht.
Identifizieren Sie alle Risiken und betreiben Sie ein effektives Risikomanagement.
Um Ihren Ruf und die Marke zu schützen, müssen Sie sicherheitsrelevante Störungen vermeiden und die gesetzlichen Vorgaben einhalten.
Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der Richtigen Normung, implementieren diese in Ihrem Unternehmen und stehen Ihnen bei der Zertifizierung zur Seite.
Ob nun die DIN EN ISO 22000 oder einer der IFS Bausteine, das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wir beraten Sie hier gern.
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die Durchführung der Regalprüfung nach DIN EN 15635 von einer fachkundigen Person im 12-Monats-Intervall durchzuführen.
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die Durchführung der Regalprüfung nach DIN EN 15635 von einer fachkundigen Person im 12-Monats-Intervall durchzuführen..
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie in der TRBS 2121-2 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen ist.
Gefährden Sie nicht Ihre Mitarbeiter und Ihren Versicherungsschutz!